

Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Für weitere Informationen und Gutachten nach §§ 19(2) und 21 StVZO steht Ihnen unser Unterschriftsberechtigter Jacques Petitjean während unserer Öffnungszeiten und unter der Rufnummer 0451/8892624 zur Verfügung.